„Die noch vom ehemaligen Vorstand geschlossene Vereinbarung mit der Stadtverwaltung Zossen enthält elementare Lücken und beinhaltet eine Abrechnung jedes Einzelfalles, was einen unnötigen Verwaltungsaufwand nach sich zieht“, sagt Ursula Bauer, Vorsitzende des Vereines. Seit mehr als vier Jahren bemüht sich der Betreiberverein des Tierheims nun schon um eine Neuregelung, jedoch ohne Erfolg. „Unsere Vorschläge sind von der Stadt in der Regel nicht einmal beantwortet, geschweige denn konstruktiv diskutiert worden. Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Stadt Zossen kein Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit uns hat“, so Ursula Bauer. Man hat nun die Konsequenzen gezogen und den Vertrag unter Einhaltung der vorgeschriebenen Frist zum 31.12.2018 gekündigt.
Die Aufnahme und Versorgung von Fundtieren ist eine gesetzlich geregelte Pflichtaufgabe der Kommunen in Deutschland. In der Regel wird diese Verwahrungspflicht erfüllt, indem ein lokales Tierheim beauftragt wird, gegen Bezahlung entlaufene und ausgesetzte Tiere aufnehmen. Sinnvollerweise treffen die meisten Kommunen dafür mit den Tierheimen eine Pauschalregelung, die alle mit der Fundtieraufnahme und –unterbringung verbundenen Aufgaben gegen Zahlung eines vereinbarten Festbetrages beinhaltet. „Diese Vorgehensweise praktizieren wir mit allen Kommunen, mit denen unser Verein Fundtierverträge abgeschlossen hat, außer mit der Stadt Zossen“, sagt Ursula Bauer.
Wer ein entlaufenes oder ausgesetztes Tier findet ist verpflichtet, dies dem lokalen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden. Der Verein hat die Stadt bereits im vergangenen Mai über die zu erwartende Kündigung informiert und geht daher davon aus, dass den Bürgern rechtzeitig mitgeteilt wird, wo ab 01.01.2019 die Aufnahme von Fundtieren aus dem Stadtgebiet erfolgen wird. Die meisten Menschen denken, dass das lokale Tierheim automatisch für die Fundtiere der Region zuständig ist. Um Missverständnisse zu vermeiden möchte der Verein die Bürger der Stadt Zossen bitten, sich bei Fundtierangelegenheit oder Fragen dazu in Zukunft direkt an die Stadtverwaltung zu wenden. „Denn ohne entsprechenden vertraglichen Auftrag der Stadt können wir ab Januar 2019 keine Fundtiere aus Zossen mehr aufnehmen“, betont Ursula Bauer abschließend.